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S6672401: Einführung in das Ordnungsrecht

 

Das Ordnungsrecht (auch Gefahrenabwehrrecht oder Polizeirecht genannt) ist eine der „klassischen“ Rechtsmaterien, die die Kommunalverwaltung anzuwenden hat.

 

Da Brandenburg im Prinzip die Regelungssystematik aus Nordrhein-Westfalen übernommen hat, sind vor allem zwei Gesetze maßgeblich: Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) und das Polizeigesetz (BbgPolG).

 

Das Seminar dient dem strukturierten Erlernen bzw. Aufarbeiten der Materie mit gezielten Hinweisen u.a. zur sicheren Bestimmung der jeweils zuständigen Behörde und zur Generalklausel des OBG. Wer an dem Seminar teilgenommen hat, betreibt Ordnungsverwaltung nicht (mehr) als Stückwerk von Fall zu Fall, sondern auf systematischer rechtlicher Grundlage – was die Arbeit in der Praxis sehr erleichtert.

 

 

Seminarinhalte:

  • Aufgaben der Gefahrenabwehr nach OBG Brandenburg und Spezialgesetzen

  • Zuständigkeit der Ordnungsbehörde (auch in Abgrenzung zur Polizei)

  • Generalklausel (§ 13 OBG) und andere Ermächtigungsgrundlagen mit ihren Voraussetzungen

  • Gefahrbegriffe

  • Öffentliche Sicherheit und Öffentliche Ordnung

  • Auswahl des zutreffenden Adressaten („Störer“)

  • Verhältnismäßigkeit, Ermessen und Entscheidungsspielräume

  • Anordnung der sofortigen Vollziehung von Verfügungen und deren Begründung

  • Verwaltungszwang (Überblick)

 

 

Spezielle Themenwünsche und Fragen können eine Woche vor dem Seminar eingereicht werden und finden dann im Seminar Berücksichtigung.

 

 

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ordnungsverwaltung.

Anmeldung:

Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier.

Termin

Meldeschluss

Ort

Dozent

Gebühr

14.03.2024
09:00 – 15:30 Uhr

25.02.2024

Panoramastr. 1

10178 Berlin

Herr Prof. Dr. Norbert Ullrich

189,00 €