Ansprechpartnerin: Judith Hiller
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S5091901: Die Eingliederungsvereinbarung nach aktueller Rechtslage |
Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) soll Verbindlichkeit zwischen dem Kunden und der Behörde herstellen. Sie ist nach laufender Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und soll eine individuelle Eingliederungsstrategie erkennen lassen. Daher muss vor dem Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung eine Potentialanalyse durchgeführt werden. Der Gesetzgeber hat die Regelung des § 15 SGB II zum 01.08.2016 völlig neu gestaltet.
Das Seminar soll dazu beitragen mehr Rechtssicherheit beim Abschluss von Eingliede-rungsvereinbarungen zu erlangen.
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Seminarinhalte:
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Zielgruppe: |
Mitarbeiter*innen der Jobcenter, die im Rahmen der Fallbearbeitung Eingliederungsvereinbarungen schließen und sonstige Interessenten. |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozentin |
Gebühr |
04.11.2019 - 05.11.2019 |
14.10.2019 |
Panoramastr. 1 |
Frau Sylvia Pfeiffer |
310,00 € |