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Ansprechpartnerin: Ann Hirse

Tel.: 0331 23028 22

Fax: 0331 23028 28

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S5792001: Lebensmittelrechtliche Anforderungen in Küchen von Kindertagesstätten - WER trägt die Verantwortung?

 

Hygiene ist nicht nur wichtig, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Besonders in Krisenfällen (zuletzt Norovirus in Kita`s und Schulküchen) ist das Vorhandensein eines funktionierenden Qualitätsmanagementsystems von elementarer Bedeutung.

 

Seit Inkrafttreten des EU-Hygienerechts sind auch Kindertagesstätten, sofern sie Lebensmittel abgeben, sogenannte Lebensmittelunternehmer und damit für die Sicherheit der angebotenen Produkte verantwortlich.

 

Für die Ausarbeitung von Qualitätssicherungsmaßnahmen wie eine gute Hygienepraxis (GHP), der Aufbau eines betriebseigenen Kontrollsystems oder auch für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sind die Verantwortlichen (Träger, Leitungen oder Be-auftragte) zuständig. Diese Maßnahmen sind ggf. auszuarbeiten, zu koordinieren und umzusetzen.

 

Bei diesem Seminar werden Kenntnisse über die damit verbundenen lebensmittelrechtlichen Anforderungen vermittelt. Besonderer Wert wird auf die Darstellung der Verantwortlichkeiten und deren rechtlichen Folgen bei Zuwiderhandlungen gelegt.

 

Seminarinhalte:

  • Lebensmittelrecht: Vorschriften, Verstöße, Ahndungen
  • Lebensmittelhygiene: Anforderungen an Betriebsstätten, Einrichtungen, Geräte, Personal
  • Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen
  • Schulungsvorgaben und deren Umsetzung

 

Zielgruppe: Verantwortliche; Trägervertreter, Leitungen, Hygienebeauftragte, Fachkräfte von Kindertagesstätten.
Anmeldung: Zum Anmeldeformular geht es hier.
Termin Meldeschluss Ort Dozent/-in Gebühr
20.08.2020, 09:00 – 16:00 Uhr 30.07.2020 Panoramastr. 1, 10178 Berlin Herr Roland Prinz 159,00 € / Teilnehmer/in
Kontakt
 

Zweckverband

Brandenburgische Kommunalakademie 

- Der Verbandsvorsteher -

Am Luftschiffhafen 1

14471 Potsdam

 

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