Berufsbegleitender Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in
Berufsbegleitender Fortbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in
Zweck/Zielstellung
Die Aufstiegsfortbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in ist ein bundesweit anerkannter Fortbildungsberuf nach § 54 BBiG im gehobenen Dienst für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Landkreise, kreisfreien Städte, Ämter und Gemeinden.
Die Teilnehmer*innen erfahren eine praxisnahe und anspruchsvolle Aufstiegsfortbildung, die Sie befähigt, komplexe und verantwortungsvolle Aufgaben mit größerem Schwierigkeitsgrad in Ämtern, Gemeinden und Gemeindeverbänden eigenständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Diese Qualifikation eignet sich insbesondere als Aufstiegsqualifikation für Führungsnachwuchs.
Teilnahme-/Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zum Lehrgang muss eine der folgenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
a)Verwaltungsfachangestellte oder Beschäftigte mit entsprechender Fortbildung (zum Beispiel „Erste Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst“),
b)Beamte mit abgeschlossener Laufbahnprüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst,
c)Steuerfachangestellte mit mindestens einjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellte,
d)Kaufleute für Büromanagement mit mindestens dreijähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellten,
e)Personen, die ein wissenschaftliches Diplom- oder Bachelorstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben und eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Verwaltung nachweisen können,
f)andere Beschäftigte mit mindestens sechsjähriger Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung in Tätigkeiten nach dem Berufsbild des/der Verwaltungsfachangestellten.
Rahmenplan
Der Rahmenplan für den Fortbildungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt*in (ab Lehrgänge 2018) im Land Brandenburg regelt die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die einzelnen Unterrichtsfächer (Bausteine) und legt fest, welche Inhalte mit den jeweiligen Lernzielstufen zu vermitteln sind. Die Darstellung der Lernzielstufen orientiert sich am Strukturplan des Deutschen Bildungsrates. Sie sind fachspezifisch präzisiert und legen je nach der vorgegebenen Lernintensität fest, wie detailliert und umfangreich der unterrichtende Dozent die einzelnen Themenschwerpunkte behandelt.
Der Rahmenplan fasst sämtliche zu vermittelnde Unterrichtsinhalte in nachfolgend aufgeführten Handlungsbereichen zusammen:
Methoden- und Sozialkompetenzen
Rechts- und politikbezogene Kompetenzen
Wirtschaftliche- und Verwaltungsmanagementkompetenzen
Grundlage für den Rahmenplan bildet der Kompetenzrahmenplan des Bundesverbandes der Verwaltungsschulen und Studieninstitute (BVSI) mit Beschluss vom 7. November 2017.
Prüfungsverfahren
Informationen zum Prüfungsverfahren entnehmen Sie bitte dem dienstbegleitenden VFW-Lehrgang.
Dauer des Lehrgangs Der Lehrgang umfasst ca. 970 Unterrichtsstunden.
Lehrgangsbeginn
Unterrichtsort Der Lehrgang wird in der Außenstelle der Brandenburgischen Kommunalakademie in Berlin durchgeführt.
Die konkrete Unterrichtsform richtet sich nach der aktuellen Beschlusslage der Verbandsversammlung zum Zeitpunkt der Unterrichtsdurchführung.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtsveranstaltungen finden freitags von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 8:30 bis 14:30 Uhr statt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg und der gesetzlichen Feiertage ruht der Lehrgangsbetrieb.