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S3882402: Vergabe von Bauleistungen
18. 12. 2024 um – UhrAm 19.02.2019 wurde die neue VOB/A 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die VOB/A 2019 ist ausweislich des Erlasses vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat von den öffentlichen Auftraggebern (auf Bundesebene) seit dem 01.03.2019 anzuwenden.
Auf Länderebene bedarf es für das Inkrafttreten hingegen Abänderungen der Verwaltungsvorschriften bzw. der Landesvergabegesetze, sofern diese keine dynamischen Verweise auf die jeweils gültige Fassung der VOB/A beinhalten.
Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, für eine rechtssichere und erfolgreiche Durchführung von bzw. Beteiligung an Vergabeverfahren nach der neuen VOB/A, insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den späteren Bauauftrag. Schwerpunktmäßig werden die Neuerungen der VOB/A 2019 behandelt. Dabei werden sowohl Parallelen als auch die Unterschiede zum Oberschwellenrecht aufgezeigt.
Fehler oder Versäumnisse bei der Vergabe der Bauleistungen haben nicht selten erhebliche Auswirkungen auf die spätere Auftragsausführung. Bauliche Verzögerungen, Nachtrags- und Gewährleistungsstreitigkeiten sind oftmals die zwingende Folge.
Unter Zugrundelegung des Ablaufes eines Bauvergabeverfahrens werden anhand von Fallbeispielen klassische Problemfelder anhand der neuen VOB/A 2019 praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert.
Seminarinhalte:
Einführung
Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Die Leistungsbeschreibung
Die Durchführung des Vergabeverfahrens
Die Zuschlagserteilung
Aufhebung der Ausschreibung
Dokumentation
Rechtsschutzmöglichkeiten
Zielgruppe: | Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Unternehmen sowie Beschäftigte beratender Ingenieur- und Architektenbüros und privater Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen möchten. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
18.12.2024 09:00 – 15:30 Uhr | 01.12.2024 | Herr Jacob Scheffen | 200,00 € |
Ansprechpartnerin: Judith Hiller
Tel.: 0331 23028-46
E-Mail: