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S5052401: Vorläufige und endgültige Bewilligungen im SGB XII
03. 06. 2024 um - UhrIn den vergangenen Jahren hat das BSG sich wiederholt mit Streitigkeiten zu diesem Themenfeld auseinanderzusetzen gehabt. Mit dem Bürgergeld ist in § 44a SGB XII die Regelung aus § 41a SGB II weitestgehend übernommen worden. Das Grundrecht auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII fordert eine schnelle, sachgerechte Entscheidung nach einer Antragstellung der Rechtsuchenden. Für das jeweilige Begehren stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Darüber hinaus stellt sich regelmäßig die Frage nach der verwaltungsseitigen Handlungsweise. Schwerpunkt des Seminars ist die vorläufige Bewilligung von Leistungen nach dem SGB XII und deren Rechtsfolgen. Im Seminar sollen die Notwendigkeit derartiger Leistungsbewilligungen in Abgrenzung anderer Entscheidungsmöglichkeiten, die Besonderheiten in der praktischen Anwendung, auch im sozialgerichtlichen Verfahren, und die aktuelle Rechtsprechung dargestellt werden. Durch Beispiele soll ein Praxisbezug hergestellt und die Rechtssicherheit der Seminarmitglieder gefestigt werden.
Seminarinhalte:
Rechtsgrundlage
Zweck der vorläufigen Bewilligung
Abgrenzung zu Vorschüssen, Vorwegzahlungen
Leistungsvoraussetzungen
Rechtsfolgen
Form und Inhalt der vorläufigen Entscheidung
Regelung der Vorläufigkeit
Begründung der Vorläufigkeit
Bindungswirkung der vorläufigen Entscheidung
Änderungen der vorläufigen Entscheidung
Endgültiger Feststellungsbescheid
Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen
Abgrenzung §§ 45 ff. SGB X
Besonderheiten bei schwankendem Einkommen und Selbstständigen
Änderungsbescheide zu vorläufigen Bewilligungen
Rechtsprechung
Der Dozent Rainer Kuhnke war bis Ende Oktober 2022 Vizepräsident des LSG Berlin-Brandenburg und zuvor mehr als ein Jahrzehnt als Vorsitzender Richter an diesem Gericht tätig. Er verfügt über detailreiche Kenntnisse in allen Sozialgesetzbüchern sowie dem Prozessrecht. Seit dem Jahr 2005 war er in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitsförderungs- und Rentenrecht sowie zuletzt im Krankenversicherungsrecht tätig.
Zudem verfügt Herr Kuhnke aufgrund seiner langjährigen Dozententätigkeit in besonderem Maße über die methodisch-didaktischen Kompetenzen.
Zielgruppe: | Beschäftigte in Sozialämtern. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
03.06.2024 09:00 – 15:30 Uhr | 19.05.2024 | Herr Rainer Kuhnke | 189,00 € |
Ansprechpartnerin: Judith Hiller
Tel.: 0331 23028 46
E-Mail: