S8642401: Die Kommunalaufsicht – Was darf sie, was nicht?

16. 10. 2024 um Uhr

Aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts treffen Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise täglich vielfältige Entscheidungen in eigener Verantwortung. Aber welche Rolle kommt hierbei der staatlichen Aufsicht über die Kommunen zu?

 

Wie ist das Verhältnis von Kommunen und Aufsicht im Einzelnen gesetzlich austariert? Welche Maßnahmen der Aufsichtsbehörde muss sich eine Kommune „gefallen lassen“ und an welcher Stelle überschreitet die Aufsichtsbehörde ihre Kompetenzen? Welche Abwehrmöglichkeiten stehen der Kommune zur Verfügung, wenn sie mit dem Agieren der Aufsichtsbehörde im Einzelfall nicht einverstanden ist?

 

Meinungsverschiedenheiten und Konflikte zwischen Kommune und Aufsicht können vermieden werden, wenn die Akteure beider Seiten wissen, welche Möglichkeiten und Grenzen für die staatliche Aufsicht über Kommunen bestehen. Dieses Seminar informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Miteinander von Kommunen und Aufsichtsbehörden im Land Brandenburg.

 

Seminarinhalte:

  • „Aufsicht ist nicht gleich Aufsicht!“ - Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten, Sonderaufsicht und Fachaufsicht – Gemeinsamkeiten und Unterschiede.

  • Wie kann die Aufsichtsbehörde ihrer gesetzlichen Unterstützungs- und Beratungsaufgabe wirkungsvoll nachkommen?

  • Erteilen und verweigern von Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörde: Ermessen oder strikte Bindung an gesetzliche Vorgaben?

  • Aufsichtsbehördliche Genehmigungen mit „Maßgaben“ und Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen).

  • Weisungen von Sonderaufsichtsbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr.

  • Die zentrale Schranke für das Handeln der Aufsichtsbehörde: Einwandfreie Wahrnehmung des Aufsichtsermessens und Verhältnismäßigkeit aufsichtsbehördlicher Entscheidungen im Einzelfall.

  • Vorlage von Dokumenten an die Aufsichtsbehörde, Berichtsanforderungen, Vor-Ort-Termine und Akteneinsicht - Wie weit geht das Unterrichtungsrecht der Aufsichtsbehörde gegenüber der Kommune?

  • Die förmliche Beanstandung und Aufhebung rechtswidriger Maßnahmen von Kommunen durch die Aufsichtsbehörde – Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Wirkungen.

  • Das Anordnungsrecht der Aufsichtsbehörden bei Nichterfüllung gesetzlicher Aufgaben durch die Kommune.

  • Nur in extremen Fällen möglich: Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde und Bestellung eines „Staatskommissars“.

  • Wie prüfe ich, ob eine aufsichtsbehördliche Maßnahme im Einzelfall rechtmäßig oder rechtswidrig ist?

  • „Wenn Gespräche nichts mehr bringen“ - Der Gang zum Verwaltungsgericht: Rechtsschutz der Kommune gegenüber aufsichtsbehördlichen Maßnahmen.

 

Georg J. Gruber-Pickartz ist Dozent für Öffentliches Recht. Der Diplom-Verwaltungswirt hat Rechtswissenschaft studiert und war in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig, dabei über mehrere Jahre in der Kommunalaufsicht. Er nimmt Lehraufträge an mehreren Hochschulen für öffentliche Verwaltung wahr und ist erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen, insbesondere der kommunalen Ebene. Sein Arbeits- und Forschungsschwerpunkt ist das Kommunalrecht.

 

Zielgruppe:Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter von Kommunen und Aufsichtsbehörden.
TerminMeldeschlussDozentGebühr

16.10.2024

09:00 – 15:30 Uhr

29.09.2024Herr Georg J. Gruber-Pickartz209,00 € 

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail:

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

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