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S8632401: Wer darf wann nicht mitwirken? Interessenkollisionen in Gemeindevertretungen, Kreistagen und Ausschüssen
09. 09. 2024 um - UhrIhr Stadtrat entscheidet über die Auflösung einer städtischen Schule, der Kreistag beschließt den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung, in der Sitzung eines Fachausschusses geht es um die Entlastung für das vorangegangene Haushaltsjahr … die Reihe der Praxisbeispiele lässt sich nahezu beliebig fortführen.
Immer wieder stellt sich in solchen und ähnlichen Fällen die Frage, ob für einzelne von dem Thema besonders betroffene Mandatsträger/innen ein Mitwirkungsverbot besteht oder ob sie sich an der Beratung und Entscheidung beteiligen dürfen.
Dieses Seminar behandelt systematisch und detailliert die einzelnen Verbots- und Ausnahmetatbestände des § 22 der Kommunalverfassung mitsamt den sich hieraus jeweils ergebenden Konsequenzen.
Seminarinhalte:
Voraussetzungen des Grundtatbestands des Mitwirkungsverbots nach § 22 Absatz 1 der brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf), insbesondere:
Worin kann ein möglicher relevanter „Vor- oder Nachteil“ liegen?
Wann ist ein solcher Vor- oder Nachteil „unmittelbar“?
Das Mitwirkungsverbot bei Betroffenheit des Arbeitgebers eines Mandatsträgers (§ 22 Absatz 2 Nr. 1 BbgKVerf)
Das Mitwirkungsverbot bei Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat eines von dem Beschluss betroffenen Unternehmens (§ 22 Absatz 2 Nr. 2 BbgKVerf)
Ausnahmen vom Mitwirkungsverbot nach § 22 Absatz 3 BbgKVerf
Anzeigepflicht der Mandatsträger/innen bei anzunehmendem Mitwirkungsverbot
Notwendige Maßnahmen bei bestehendem Mitwirkungsverbot
Folgen der unzulässigen Mitwirkung eines Mandatsträgers
Folgen der unberechtigten Ausschließung eines Mandatsträgern durch Beschluss des Vertretungsorgans
Praxis-Checklist „Mitwirkungsverbote nach § 22 BbgKVerf“
Der Referent hat nach einem Erststudium zum Diplom-Verwaltungswirt an den Universitäten Köln und Bonn Rechtswissenschaft studiert und war anschließend in der Privatwirtschaft sowie in verschiedenen Bereichen der Kommunal- und Landesverwaltung tätig. Er ist langjähriger erfolgreicher Referent im vielfachen Auftrag von Fortbildungseinrichtungen des kommunalen Sektors. Seine Arbeitsschwerpunkte bilden das Kommunal- sowie das sonstige Verwaltungsrecht. Seit vielen Jahren ist Herr Gruber-Pickartz auch für die Brandenburgische Kommunalakademie tätig.
Zielgruppe: | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Gemeindevertretungen, Kreistagen und Fachausschüssen befasst sind. | ||
Termin | Meldeschluss | Dozent | Gebühr |
09.09.2024 09:00 – 15:30 Uhr | 25.08.2024 | Herr Georg J. Gruber-Pickartz | 209,00 € |
Ansprechpartnerin: Judith Hiller
Tel.: 0331 23028 46
E-Mail: