Ansprechpartnerin: Ann Hirse
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S4432101: Bekanntgabe und Zustellung des Verwaltungsakts / Fristen
Die hauptsächliche Handlungsform der Verwaltung ist der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Erlass eines Verwaltungsaktes bewirkt allerdings noch nichts. Denn ein Verwaltungsakt wird erst wirksam, wenn er bekanntgegeben worden ist. Hierfür gelten Regeln, die einzuhalten sind, da ansonsten das mit dem Verwaltungsakt verfügte nicht oder nicht ohne weiteres eintritt. Den Zeitpunkt der Bekanntgabe zu kennen ist insbesondere für die rechtsichere Berechnung von Rechtsbehelfsfristen wichtig. Fristen spielen aber auch ansonsten und insbesondere bei der Vollstreckung von Verwaltungsakten eine erhebliche Rolle.
In diesem praxisbezogenen Seminar werden Sie einerseits über die verschiedenen Arten bzw. Formen der Bekanntgabe informiert. Sie erfahren, was bei der Bekanntgabe z.B. zu beachten ist, wenn mehrere Personen in Betracht kommen. Sie lernen die Unterschiede zwischen Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes oder dessen Zustellung kennen. In konkreten Beispielsfällen wird der maßgebliche Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. der Zustellung eines Bescheides ermittelt und sodann übungsweise in Beispielsfällen berechnet, bis wann dagegen zulässigerweise vorgegangen werden kann.
Seminarinhalte:
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Zielgruppe: |
Mitarbeiter*innen mit und ohne Verwaltungsausbildung aus allen Verwaltungsbereichen, die ihr Basiswissen im Verwaltungsrecht auf den aktuellen Stand bringen möchten und die mit dem Erlass von Verwaltungsakten oder Widerspruchsbescheiden befasst sind |
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Anmeldung: |
Zum Anmeldeformular gelangen Sie hier. |
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Termin |
Meldeschluss |
Ort |
Dozent/-in |
Gebühr |
09.09.2021 |
19.08.2021 |
Panoramastraße 1, 10178 Berlin |
Herr Peter Pfennig |
179,00 € |