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Veranstaltungs-Ticker

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S4652602: Praktische Probleme der allg. Ratsarbeit (z.B. Auslegung der Geschäftsordnung, Befangenheitsregelungen etc.)

01.​10.​2026 von Uhr

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften dürfen Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen/Stadtverordnete weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihnen selbst, einem Angehörigen, einer von ihnen vertretenen juristischen Person oder dem Arbeitgeber einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann (§ 22 BbgKVerf). Sinn und Zweck der Vorschrift ist es auszuschließen, dass individuelle Sonderinteressen über das Allgemeinwohl gestellt werden. Da das Vertrauen in die Neutralität und Redlichkeit der Verwaltung ein hohes rechtsstaatliches Gut ist, soll schon der „böse Anschein“ von Korruption vermieden werden. Das Thema „Befangenheit“ ist ein Dauerbrenner in Praxis und Rechtsprechung. Immer wieder ist zu prüfen, ob für Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen/Stadtverordnete ein Mitwirkungsverbot gegeben ist. Dabei ist die Anzahl der denkbaren Fallkonstellationen sehr umfangreich. Häufig wird die Verwaltung schon im Vorfeld einer Sitzung gebeten, mögliche Mitwirkungsverbote abzuklären oder muss im Nachhinein prüfen, ob der Beschluss wegen Mitwirkung eines Befangenen zu beanstanden ist. Da die Klärung dieser Fragen fast immer auch eine politische Dimension hat und die Öffentlichkeit/Presse sensibilisiert ist, muss die Prüfung der Verwaltung rechtssicher sein. Die zuständigen Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter müssen mit den einschlägigen Gesetzen und der dazu ergangenen Rechtsprechung besonders vertraut sein. 

Die Geschäftsordnung legt die Spielregeln für die Sitzungen der Gemeindevertretung, des Kreistages und der der Ausschüsse fest. Die Funktionsfähigkeit der Gemeindevertretung kann durch lange und meist unnötige Geschäftsordnungsdebatten gefährdet werden. Verstöße gegen die Geschäftsordnung können zudem die Rechtssicherheit der Beschlüsse in Frage stellen. Die Kenntnis und Auslegung der zentralen Bestimmungen der Geschäftsordnung sind deshalb besonders wichtig. Nur eine konsequente, rechtlich richtige Anwendung der Geschäftsordnung garantiert die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Gremien

 

Bitte mitbringen:

  • Kommunalverfassung

  • Geschäftsordnung der Gemeindevertretung/ Kreistag
     

Seminarinhalte:

  • Sinn und Zweck der gesetzlichen Mitwirkungsverbote für Stadt- und Gemeindevertretungen, Ausschüsse und Kreistage

  • Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „Vorteil“, „Nachteil“ und „unmittelbar“

  • Einschränkungen und Erweiterungen des Mitwirkungsverbots in Bezug auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Vorstände, Berufs- und Bevölkerungsgruppen etc.

  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Mitwirkungsverbot

  • Besonderheiten bei der Mitwirkung von Sportvereinsvertretern etc.

  • Offenbarungspflicht und Procedere vor und während der Sitzung

  • Rechtsprechung zu § 22 BbgKVerf oder vergleichbaren Vorschriften anderer Bundesländer

  • Rechtscharakter der Geschäftsordnung (Rechtsfolgen bei Verstößen)

  • Inhalte der Geschäftsordnung; Anträge zur Geschäftsordnung

  • Redezeit, Anzahl von Wortmeldungen etc.

 

Der Dozent ist Rechtsanwalt und Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Vor seiner Berufung zum Professor war Herr Dr. Schmitz über 20 Jahre Beigeordneter, hat an ungezählten Sitzungen von Stadtverordnetenversammlungen und Ausschüssen teilgenommen und kennt somit Theorie und Praxis. Der Dozent ist zertifizierter „Professionell Lehrender“ und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zum Kommunalrecht etc. (www.docschmitz.de). Als Rechtsanwalt berät er Städte und Gemeinden und vertritt kommunale Organe in Kommunalverfassungsstreitverfahren vor den Gerichten.

 

Zielgruppe:

Beschäftigte der Kommunalverwaltungen.

Termin

Meldeschluss

Dozent

Gebühr

01.10.2026
09:00 – 14:00 Uhr

13.09.2026

Herr Prof. Dr. Michael Schmitz

239,00 €

 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail:

 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

Weiterführende Links

Anmeldung
 

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24.​08.​2026 bis 27.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 

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