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Veranstaltungs-Ticker

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S7952601: Das wasserrechtliche Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren

02.​09.​2026 bis 03.​09.​2026 von Uhr

 

Eine Vielzahl von Handlungen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Im Seminar werden diese Benutzungstatbestände erläutert und geklärt, wann eine Benutzung erlaubnisfrei möglich sein kann. Die Unterschiede zwischen der Erlaubnis auf der einen und der gehobenen Erlaubnis bzw. Bewilligung auf der anderen Seite werden dargestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Versagung und den Widerruf einer Erlaubnis bzw. einer Bewilligung werden ebenso vermittelt wie das wasserrechtliche Bewirtschaftungsermessen der Behörde. Zudem wird umfassend das förmliche Verwaltungsverfahren, welches zwingende Voraussetzung für den Erlass einer gehobenen Erlaubnis bzw. einer Bewilligung ist, unter Berücksichtigung des UVPG behandelt. Hierzu werden auch praktische Fälle und Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung erörtert.

 

Seminarinhalte:

  • Erfordernis einer Erlaubnis oder Bewilligung

  • Zwingende Versagungsgründe

  • Wasserwirtschaftliches Ermessen

  • Unterschiede zwischen Erlaubnis, gehobener Erlaubnis und Bewilligung

  • Voraussetzungen für die Erteilung einer Bewilligung

  • Berücksichtigung der Rechte Dritter

  • Verfahrensrechtliche Vorgaben für das Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren

  • Gestaltungsmuster von Erlaubnissen und Bewilligungen

 

Der Dozent Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit besitzt er umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u. a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Umweltrechtler Deutschlands, an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 20 Jahren ist Herr Fröhlich als Referent bei verschiedenen Bildungseinrichtungen sowie als Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.

 

Zielgruppe:Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wasserbehörden oder Behörden, die über wasserrechtliche Belange mitentscheiden.
TerminMeldeschlussDozentGebühr

02./03.09.2026,

09:00 – 15:30 Uhr

16.08.2026Herr Klaus-D. Fröhlich378,00 €

 

Hinweis:
Das Seminar findet regulär als Präsenzveranstaltung an unserem Standort in Berlin (Panoramastraße 1, 10178 Berlin) statt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich live in den Seminarraum zuzuschalten. Sobald feststeht, dass das Seminar durchgeführt wird, fragen wir Ihre gewünschte Teilnahmeform ab – vor Ort oder online.

 

Die Online-Zuschaltung erfolgt über BigBlueButton. Sie benötigen lediglich einen aktuellen Browser und eine stabile Internetverbindung; den Einwahllink erhalten Sie vor dem Termin. Online-Teilnehmende können aktiv Fragen stellen. Das Seminar wird nicht aufgezeichnet.
 

Ansprechpartnerin: Judith Hiller

Tel.: 0331 23028 46

E-Mail: 
 

 

Veranstaltungsort

Panoramastraße 1, 10178 Berlin

Präsenzseminar (Berlin) – Online-Zuschaltung möglich

 

Veranstalter

Zweckverband Brandenburgische Kommunalakademie

Am Luftschiffhafen 1
14471 Potsdam

(0331) 23028-0

www.bka-brandenburg.de

 

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24.​08.​2026 bis 27.​08.​2026 - Uhr bis Uhr

 

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